Sinkkastenreinigung
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist es dringend erforderlich mindestens 2x jährlich Straßenabläufe zu reinigen.
Straßen sind in der Regel an den Rändern mit Straßenabläufen nach DIN 4052 Teil 1 bis 4 ausgestattet, wodurch bei Niederschlägen Oberflächenwasser in das unterirdische Entwässerungssystem abfließen kann, um Überflutungen bzw. eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Aquaplaning zu vermeiden. Dabei sollen mineralische und organische Feststoffe (Streugut, Steine, Laub, Äste, Metalle, Gummiabrieb etc.) von Straßen zurückgehalten werden, um zusätzliche Ablagerungen im Kanalnetz zu verhindern, zumal der Reinigungsaufwand für die Kanalisation meistens erheblich höher und daher teurer als für die Straßenabläufe ist. In der DIN 4052 Teil 1 bis 4 „Betonteile und Eimer für Straßenabläufe“ sind Straßenabläufe mit einer lichten Weite von 450 mm und einem Auslauf zum Straßenkanal DN 150 sowie Schlammraum (so genannte Nasssinkkästen) und mit Bodenablauf und Schlammeimer (so genannte Trockensinkkästen) genormt.
In manchen Städten und Gemeinden existieren aber auch immer noch zahlreiche Straßenabläufe, die nicht der DIN 4052 entsprechen. Das bezieht sich insbesondere auf die Schachtabdeckung (Rost). Straßenabläufe mit Schlammraum (Nasssinkkästen) sind erfahrungsgemäß tiefer (bis ca. 3,50 m vom Straßenniveau) als solche mit Schlammeimer (Trockensinkkästen bis ca. 2,0 m vom Straßenniveau), wodurch die tieferen Nasssinkkästen oft einen höheren Reinigungsaufwand verursachen. Die weniger tiefen Trockensinkkästen (mit Eimer) scheinen aber in den meisten Kommunen zu überwiegen. Dadurch kann die Tagesleistung (gereinigte Straßenabläufe pro Tag) unterschiedlich ausfallen. In der Regel ist die Tagesleistung bei der Reinigung von Trockensinkkästen wesentlich höher als bei der von Nasssinkkästen, was sich auf die Kostenrechnung und Preiskalkulation unterschiedlich auswirken kann.
Bei der maschinellen Sinkkastenreinigung kommen unterschiedliche Fahrzeuge zum Einsatz (Saugfahrzeug, Kehrmaschine, Kranschlammfahrzeug, Schachtkuli, Liftmaster etc.), die je nach Steuerung von 1 bis 3 Personen bedient werden. Generell gilt die Erkenntnis, dass der maschinelle Aufwand oft mit abnehmendem Personaleinsatz steigt, wobei die menschlichen Ressourcen im Gegensatz zur manuellen Sinkkastenreinigung jedoch geschont werden. Natürlich verursacht der hohe maschinelle Aufwand Kosten, die ein Auftragnehmer, aber auch der Auftraggeber bei einer Ausschreibung berücksichtigen sollte.
Was muss sonst noch beachtet werden?
- Schmutz und Unrat von den Gehwegen dürfen nicht in die Gossen oder der Ablaufschächte der Straßenkanalisation gefegt werden.
- Lacke, Farben, Öle, Fette, Lösungsmittel und Medikamente gehören nicht in die Kanalisation – die Betriebsstätten der Städte nehmen diese in den haushaltsüblichen Mengen kostenfrei entgegen.
- Wurzeln von Bäumen können mit den Jahren nahe gelegene Leitungen im Boden beschädigen.